Herzlich Willkommen !
Herzlich Willkommen auf der Projekthomepage zum Lärmaktionsplan für die Stadt Witten!
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, alle 5 Jahre Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten. Diese Verpflichtung gilt für Ballungsräume sowie für Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.
Ein Lärmaktionsplan ist ein kommunales Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Lärmminderung und zum Schutz ruhiger Gebiete enthält. In Nordrhein-Westfalen sind dafür die Städte und Gemeinden zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Hier ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig. Die Stadt Witten stellt somit auch für die 4. Stufe wieder einen Lärmaktionsplan auf.
Beteiliung
Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Beteiligung der Öffentlichkeit vorgesehen. Die Stadt Witten bietet Ihnen hier die Möglichkeit, sich an der Lärmaktionsplanung zu beteiligen.
Die Stadt Witten hat durch das Büro Grasy & Zanolli eine Lärmberechnung für alle kartierungspflichtigen Hauptverkehrsstraßen und weitere für die Stadt Witten wichtige Hauptverkehrsstraßen durchführen lassen. Auf der Grundlage der Lärmkartierung hat die Stadt Witten einen Entwurf des Lärmaktionsplans erarbeitet. Dieser Entwurf ist Grundlage für die Beteiligung der Öffentlichkeit.
Haben Sie Fragen, Anmerkungen oder Anregungen zum Entwurf des Lärmaktionsplans? Geben Sie uns z.B. Hinweise auf ein konkretes Lärmproblem oder bringen Sie sich mit konkreten Vorschlägen zur Minderung einer Lärmbelastung ein. Wir freuen uns auf Ihren Beitrag!
Die Beteiligung läuft vom 17. Juni 2024 bis zum 14. Juli 2024 und erfordert das Ausfüllen von Name, E-Mail, Adresse und Anmerkung.
Grundsätzlich kann sich jede Privatperson, Träger öffentlicher Belange sowie sonstige Behörden oder Stellen an der Lärmaktionsplanung beteiligen.
Die Eingaben werden ausgewertet und bei der Erstellung des Planentwurfs bzw. der Überprüfung des Lärmaktionsplans berücksichtigt. Das bedeutet zum Beispiel, dass sich die Stadt Witten inhaltlich mit den Anregungen auseinandersetzt und prüft, ob diese in den Lärmaktionsplan aufgenommen werden können.
Nach Auswertung der Stellungnahmen aus dieser Phase wird der Lärmaktionsplan aufgestellt und unter www.witten.de veröffentlicht.