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Herzlich Willkommen !

Herzlich Willkommen auf der Projekthomepage zum Lärmaktionsplan für die Stadt Witten!

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, alle 5 Jahre Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten. Diese Verpflichtung gilt für Ballungsräume sowie für Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.

Ein Lärmaktionsplan ist ein kommunales Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Lärmminderung und zum Schutz ruhiger Gebiete enthält. In Nordrhein-Westfalen sind dafür die Städte und Gemeinden zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Hier ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig. Die Stadt Witten stellt somit auch für die 4. Stufe wieder einen Lärmaktionsplan auf.

Beteiliung

Lärmaktionsplan Stufe IV

Die Beteiligung ist abgeschlossen. Vielen Dank für Ihre Teilnahme.

Kontakt

Volker Salewski

Volker Salewski

Stadt Witten
Tabea Rademacher

Tabea Rademacher

büro stadtVerkehr
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