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FAQ zur Haushaltsbefragung

Befragungsteilnahme
Kann ich auch an der Befragung teilnehmen, wenn ich keine Befragungsunterlagen erhalten habe?

Leider können Sie nur an der Befragung teilnehmen, wenn Sie bei der Verteilung der Unterlagen zufällig ausgewählt wurden.

Wie kann ich an der Befragung teilnehmen?

Wenn Sie die Befragungsunterlagen erhalten haben, können Sie auf drei verschiedenen Wegen an der Befragung teilnehmen:
Sie haben die Möglichkeit schriftlich-postalisch teilzunehmen. Hier schicken Sie uns den ausgefüllten Fragebogen im beigefügten Rückumschlag zurück.
Wenn Sie telefonisch teilnehmen möchten, können Sie uns Ihre Telefonnummer sowie Ihren Wunschtermin auf die beigefügte Postkarte notieren und diese an uns zurückschicken.
Sie können aber auch online an der Befragung teilnehmen. Den Link finden Sie auf der vorherigen Seite.

Wie wurde meine Adresse ausgewählt? Warum wurde der Sohn oder die Oma angeschrieben?

Die Adressen wurden nach einem Zufallsprinzip von der Stadt Mainz aus dem Melderegister gezogen. Berücksichtigt wurden hierbei alle Personen, die Anfang Mai 2023 älter als 18 Jahre waren. Dieses beinhaltet keine Informationen über den jeweiligen Haushaltsvorstand.

Ich war an den vorgegebenen Stichtagen in Urlaub. Soll ich trotzdem an der Befragung teilnehmen?

Auf jeden Fall! Wenn Sie an den vorgegebenen Stichtagen im Urlaub waren, können Sie dies bei der entsprechenden Frage im Personenfragebogen angeben.

An welche Adresse soll ich den Fragebogen zurückschicken?

Bitte verwenden Sie für die Rücksendung der Fragebögen einfach den beigefügten und adressierten Umschlag! Dieser muss nicht frankiert werden. Hinterlassen Sie bitte auf dem Fragebogen nicht Ihre Kontaktdaten!

Wann soll der Fragebogen wieder zurückgesendet werden?

Bitte werfen Sie den beigefügten Freiumschlag mit dem ausgefüllten Fragebogen möglichst bald in den Briefkasten! Spätestens jedoch bis Mitte Juli. Dieses Datum gilt auch für die online-Teilnahme.

Wie wird der Datenschutz gewährleistet?

Dem Datenschutz wird umfassend Rechnung getragen. Die Befragung ist mit dem Datenschutzbeauftragten der Stadt Mainz abgestimmt. Bitte lesen Sie hierzu auch die beigefügte Datenschutzerklärung.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich Rückfragen zur Teilnahme oder den Befragungsinhalten habe?

Bei Fragen können Sie sich an folgende Mitarbeiter wenden:


Landeshauptstadt Mainz


Herr Mayer-Zawar / Herr Schroeders
Telefon: 06131 / 12-34 19 oder 12-25 75
E-Mail: Mobilitaetsbefragung2023@stadt.mainz.de

 

büro stadtVerkehr


Herr Lenz
Telefon: 02103/91159-17
E-Mail: lenz@buero-stadtverkehr.de

 

Frau Kirschbaum
Tel.: 02103 91159-24
E-Mail: kirschbaum@buero-stadtverkehr.de

Inhaltliche Fragen
Wer gehört zu einem Haushalt? Wer soll die Fragebögen ausfüllen?

Zu einem Haushalt gehören alle Personen, die dort gemeinsam leben, auch Wohn- und Lebensgemeinschaften.
Alle im Haushalt lebenden Personen werden gebeten, den Fragebogen auszufüllen. Für Kinder unter 10 Jahren soll der Fragebogen stellvertretend von einem Erwachsenen ausgefüllt werden.

Welcher Tag ist mein Stichtag?

Bitte füllen Sie den Fragebogen für nur einen der nachfolgenden Tage aus: 13.06., 15.06., 20.06., 22.06., 27.06 oder 29.06.2023. Welchen dieser Tage Sie auswählen, bleibt Ihnen überlassen.

An meinem Stichtag wurde kein Weg unternommen. Soll ich trotzdem an der Erhebung teilnehmen?

Ja. Selbst wenn Sie am Stichtag keine Wege zurücklegen, ist das eine wichtige Information. Für Ihre Person kreuzen Sie bei „Haben Sie am Stichtag Wege unternommen?“ bitte „nein“ an und nennen Sie in der darauffolgenden Frage den Grund dafür. Lassen Sie den Wegefragebogen im Innenteil unausgefüllt!

Reicht es, nur meine privaten Wege aufzuschreiben oder muss ich auch dienstliche Wege auflisten?

Bitte schreiben Sie alle Wege des Stichtages auf! Hierbei ist es egal, ob es sich um dienstliche oder private Wege handelt, ausgenommen Fahrten von Bus- und Taxifahrer:innen, mobiler Pflegedienst, Kurier etc.

Ich gehe nur von zu Hause zum Einkaufen. Das ist nicht einmal 1 km. Muss ich den Fragebogen trotzdem ausfüllen?

Ja. Füllen Sie den Fragebogen bitte aus! Wege sollen Sie immer dann angeben, wenn Sie ein Gebäude verlassen, egal wie kurz die Strecken sind. Wenn Sie jedoch innerhalb eines Betriebsgeländes von einem Gebäude zum nächsten gehen, bzw. nur auf Ihrem privaten Grundstück unterwegs sind, müssen Sie dies nicht aufführen.

Ich benutzte auf einem Weg mehrere Verkehrsmittel. Was soll ich eintragen?

Wenn Sie z. B. auf Ihrem Arbeitsweg mit dem Auto zum Startbahnhof fahren, anschließend mit dem Zug zum Zielbahnhof fahren und von dort zu Fuß zum Arbeitsort gehen, kreuzen Sie bitte bei diesem Arbeitsweg alle genutzten Verkehrsmittel an. Es handelt sich hierbei um einen Weg mit einem Wegezweck, bei dem Sie mehrere Verkehrsmittel nutzen (Hinweise dazu auch im Fragebogen, Seite 1).

Auf dem Fragebogen können sehr viele Wege detailliert ausgefüllt werden. Was soll ich machen, wenn ich gar nicht so viele Wege mache?

Bitte geben Sie nur so viele Wege an, wie Sie am Stichtag tatsächlich zurückgelegt haben.Bitte beachten Sie: Es handelt sich hierbei um einen Weg, bei dem Sie mehrere Verkehrsmittel nutzen. Sie müssen im Wegeprotokoll nicht die einzelnen Etappen der jeweils genutzten Verkehrsmittel notieren.

Ich bin joggen, spazieren bzw. mit meinen Hund Gassi gegangen. Wie soll dieser Weg eingetragen werden?

Solch einen Rundweg ohne konkretes Ziel tragen Sie bitte folgendermaßen ein:
1. Weg: Start: Heimatort; Ziel: Stadtteil, durch den Sie den Weg zurücklegen; Wegezweck: Freizeit
2. Weg: Start: Stadtteil, durch den Sie den Weg zurücklegen; Ziel: Heimatort; Wegezweck: nach Hause

Was machen wir, wenn die beigefügten Fragebögen nicht ausreichend sind?

Falls in einem Haushalt die Eingabefelder wegen einer höheren Personenzahl nicht ausreichen, bitten wir diejenigen, für die keine Eingabefelder verbleiben, die Angaben auf einem zusätzlichen Blatt Papier zu machen. Alternativ können Sie die Fragen gern online ausfüllen. Dort stehen Ihnen mehr Eingabefelder zur Verfügung.

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