

Errichtung von Fahrradstraßen
Beschreibung
Um dem Radverkehr in Erftstadt auf bedeutenden Radwegeachsen Vorrang zu gewähren und einen komfortablen Verkehrsfluss für Radfahrende zu erzeugen, sollten abseits von Hauptverkehrsstraßen – wo möglich – Fahrradstraßen ausgewiesen werden.
Diese zeichnen sich dadurch aus, dass Radfahrende dort Vorrang haben und Pkw gegebenenfalls ihre Geschwindigkeit verringern müssen, um eine Behinderung oder Gefährdung von Radfahrenden zu vermeiden.
Derzeit sind noch keine Fahrradstraßen in Erftstadt ausgewiesen, jedoch in den Maßnahmen des Masterplans Lechenich an folgenden Straßenzügen in der Nähe des Schulzentrums vorgesehen:
- Siegfried-von-Westerburg-Str.
- Dr.-Josef-Fieger-Str.
- Finkenweg
- An der Vogelrute
- Richardstraße
- Amselweg
Denkbar sind außerdem zur Umgehung der problematischen Ortsdurchfahrten:
- Remigusstr. (Dirmerzheim)
- Villenweg (Köttingen)
- Wiesenstr. (Kierdorf)
Ziel
- Entwicklung eines schlüssigen, lückenlosen und barrierefreien Radverkehrsnetzes für die Gesamtstadt
- Radverkehr gegenüber dem MIV Vorrang gewähren
Träger/Akteure/Beteiligte
- Stadt Erftstadt, Straßenbaulastträger
Umsetzungsschritte
- Beständige Prüfung und Erweiterung des Angebotes an Fahrradstraßen und Fahrradzonen, wenn zielführend
- Grundlagenermittlung mit Bestandanalyse und Vermessung, Vorplanung, Entwurfsplanung (in Varianten zur Abwägung), Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung etc.
Wirkung
- Stärkung des Radverkehrs
- Städtebauliche Aufwertung