

Aufstellung einer kommunalen Stellplatzsatzung
Beschreibung
Auf Grundlage der Empfehlungen des Zukunftsnetz Mobilität NRW soll eine kommunale Stellplatzsatzung erstellt werden.
Die Stellplatzsatzung regelt, wie viele Stellplätze für Pkw und Fahrräder beim Neubau eines Gebäudes auf einem Grundstück oder in der unmittelbaren Nähe nachgewiesen werden müssen. Dabei hängt die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze von der Gebäudenutzung bzw. von der Zahl der Nutzer ab. Damit ist die Stellplatzsatzung ein bedeutendes Steuerungsinstrument zur Förderung der Mobilität.
In der Satzung sollten zudem geeignete Zonen festgelegt werden, für die im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren ein reduzierter Stellplatzschlüssel nachgewiesen werden kann. Dies kann genehmigt werden, indem z.B. auch das ÖPNV-Angebot sowie die Fuß- und Radwegeanbindung eines Bauvorhabens berücksichtigt werden.
Des Weiteren können mit Investoren bei Großvorhaben ggf. auch Sonderregelungen getroffen werden, z.B. bei Initiierung von Sharing-Angeboten oder dem Aufbau von Quartiersmobilstationen.
Ziel
- Steuerung des privaten und öffentlichen Parkraumangebots
- Schaffung von Kapazitäten für den Umweltverbund
Träger/Akteure/Beteiligte
- Stadt Erftstadt
Umsetzungsschritte
- Prüfung der Erstellung einer kommunalen Stellplatzsatzung
- Aufstellung und Einführung der Stellplatzsatzung
- Konsequente, fortlaufende Anwendung
- Kontinuierliche Aktualisierung und Anpassung auf städtische Mobilitätsziele und aktuelle Gegebenheiten
Wirkung
- Langfristig positive Auswirkungen zur Reduzierung des MIV
- Platzgewinnung für andere Nutzungen
- Förderung von Alternativen zum MIV