

Fußgängerfreundliche Gestaltung von Straßenräumen und konsequente Anwendung von Fußwegestandards
Beschreibung
Die barrierefreie und sichere Gestaltung von Straßenräumen ermöglicht fußgänger-freundliche Mobilität für alle und erhöht gleichzeitig die Attraktivität der Wege und Straßenräume.
Fußgänger sind gemäß StVO § 35 Abs. 1 verpflichtet, Gehwege zu nutzen. Fußverkehrsanlagen sind damit an ausgebauten Straßen überall erforderlich, sowohl für den Längs- als auch den Querverkehr. Die vorgeschriebene Gehwegbreite liegt bei einer Regelbreite von 2,50 m. Je nach örtlicher Situation ist allerdings mehr Platz einzuplanen (z.B. Schaufenstervorzonen). Außerorts liegende gemeinsame Geh- und Radwege haben ebenfalls eine Regelbreite von 2,50 m.
In Erftstadt wurden mit den Masterplänen für Lechenich und Liblar bereits verschiedene Maßnahmen zur Stärkung des Fußverkehrs und der Aufenthaltsqualität auf den Weg gebracht (z.B. Umgestaltung Marktplatz Lechenich). Die Maßnahmen der Masterpläne sind daher weiterhin umzusetzen.
Die vorhandenen Gehwege sollten kontinuierlich auf Zustand und Beschaffenheit überprüft werden. Falls Mängel festgestellt werden, sollten diese nach Möglichkeit beseitigt oder vermindert werden, um eine bestmögliche Barrierefreiheit zu gewährleisten.
Ziel
- Mobilität für alle ermöglichen
- Abbau von Hindernissen und Angsträumen
- Stärkung der Gleichberechtigung aller Verkehrsteilnehmer
Träger/Akteure/Beteiligte
- Stadt Erftstadt, Straßenbaulastträger, Behindertenverbände
Umsetzungsschritte
- Bei anstehenden Instandhaltungsarbeiten sind barrierefreie Umgestaltung/Elemente zu berücksichtigen.
- Weitestgehend Freihaltung bestehender Gehwege vom Kfz-Verkehr
- Grundsätzlich ist bei Neubau/Umbau von Verkehrsanlagen die Barrierefreiheit konsequent einzuhalten
- Erstellung einer Umbauliste für einen definierten Zeitraum (bspw. 3 Jahre)
Wirkung
- Verbesserung und Attraktivierung der Mobilität für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen
Umsetzungszeitraum

Kosteneinschätzung

Wirkung Modal-Split-Ziel

Mögliche Verknüpfung mit anderen Maßnahmen:
