

Freigabe des Radverkehrs in Einbahnstraßen
Beschreibung
Seit 1997 dürfen Einbahnstraßen für den Radverkehr geöffnet werden. Im Jahr 2001 wurde diese Regelung in die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) übernommen. Geöffnete Einbahnstraßen gehören damit zum Standardrepertoire der Radverkehrsförderung.
Die Öffnung für den Radverkehr ist eine einfache, kostengünstige und schnell
umsetzbare Maßnahme. Sie erspart Radfahrern unliebsame Umwege und trägt zur
Schaffung eines engmaschigen Radnetzes bei. Zudem bieten Sie ruhige Alternativstrecken zu stark befahrenen Hauptstraßen.
Ebenfalls schaffen freigegebene Einbahnstraßen eine Verbesserung der Verkehrssicherheit, u.a. durch den Mischverkehr MIV-Rad in Tempo 30-Bereichen oder der Vermeidung von Radverkehr auf Gehwegen.
Folgende Voraussetzungen sollten erfüllt sein:
- Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt nicht mehr als 30 km/h
- Es ist eine ausreichende Begegnungsbreite vorhanden, wobei Engstellen zulässig sind
- Bei Linienbusverkehr oder stärkerem Lkw-Verkehr sind mind. 3,50 m Begegnungs-breite erforderlich
- Die Verkehrsführung im Streckenverlauf sowie an Kreuzungen und Einmündungen ist übersichtlich
Bei geringem Kfz-Verkehr und Ausweichmöglichkeiten können auch schmalere Einbahnstraßen für den Radverkehr geöffnet werden. Es lohnt sich also, jede Einbahnstraße innerorts hinsichtlich einer Freigabe zu prüfen.
Ziel
- Schaffung eines engmaschigen Radwegenetzes
- Steigerung des Radverkehrsanteils
- Verkehrsberuhigung im Straßennetz
Träger/Akteure/Beteiligte
- Stadt Wiehl, Oberbergischer Kreis
Umsetzungsschritte
- Prüfung der Freigabe von Einbahnstraßen für den Radverkehr
- Beschilderung
Wirkung
- Steigerung des Radverkehrsanteils
- Städtebauliche Aufwertung
- Verkehrsberuhigung
Bei weiteren Rückfragen und Anmerkungen:
Kai-Philipp Czyrny
Stadtverwaltung Wiehl, Fachbereich 6 Stadtplanung, Bahnhofstr. 1, 51674 Wiehl
Telefon +49 2262 99-311 Fax: +49 2262 99-55311 E-Mail: k.czyrny@wiehl.de