

Fußgängerfreundliche Querungsanlagen
Beschreibung
Querungsanlagen erleichtern Fußgängerinnen und Fußgängern die Querung der Fahrbahn. Hierbei gibt es verschiedene verkehrsrechtliche und bauliche Anlagen (z. B. Mittelinseln, Lichtsignalanlagen, Fußgängerüberwege). Querungsanlagen sind erforderlich, wenn ein erhöhtes Querungsaufkommen vorliegt.
- Vorhandene Querungsanlagen sind laufend auf ihre Wirkung und auf ihre Einsatzbereiche gemäß RASt 06 der FGSV zu prüfen.
- Fußgängerüberwege kennzeichnen gemäß § 26 Absatz 1 der StVO einen geregelten Vorrang für Fußgänger. Sie werden eingesetzt, wenn auf einer bedeutenden Fußwegeachse eine komfortable Querungsmöglichkeit erforderlich ist. Sie können an Einmündungen, Kreuzungen und Knotenpunkten angelegt werden.
- Insbesondere an Lichtsignalanlagen sind die Schaltungen für Fußgänger und Radfahrer zu überprüfen. An einigen LSA erfolgt eine Grünphase nur bei Betätigung der Signaltaste, oder die Grünphasen sind deutlich zu kurz. Problematisch ist es dann, wenn Autofahrende beim Rechtsabbiegen nicht mehr mit Fußgängern rechnen.
- Bei geteilten Furten mit Mittelinsel ist dafür Sorge zu tragen, dass die Fußgänger-Grünphase durchgängig ist.
Ziel
- Schaffung und Stärkung von Fußwegeverbindungen, insb. an besonderen Einrichtungen und Zielen im Stadtgebiet
- Abbau von Hindernissen und Barrieren
- Stärkung der Gleichberechtigung aller Verkehrsteilnehmer
Träger/Akteure/Beteiligte
- Stadt Wiehl, Straßenbaulastträger
Umsetzungsschritte
- Planung von Querungsanlagen an zuvor identifizierten Standorten
- Bei anstehenden Straßensanierungs-/umbaumaßnahmen sind die Querungsanlagen (FGÜ, Mittelinsel etc.) mit einzubeziehen und den Standards entsprechend auszubauen
Wirkung
- Verbesserung der Barrierefreiheit
- Schaffung von Verbindungen und Abbau von (auch subjektiven) Barrieren
Bei weiteren Rückfragen und Anmerkungen:
Kai-Philipp Czyrny
Stadtverwaltung Wiehl, Fachbereich 6 Stadtplanung, Bahnhofstr. 1, 51674 Wiehl
Telefon +49 2262 99-311 Fax: +49 2262 99-55311 E-Mail: k.czyrny@wiehl.de